Rangänderung

Rangänderung
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изменение очерёдности (в кадастре)

Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business- und Banking-Wörterbuch. - М.: Russkiy Yazyk - Media. . 2005.

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  • Rangänderung — im Grundbuch Änderung des Ranges eines eingetragenen Rechtes. Zulässig gemäß § 880 BGB. Voraussetzungen: ⇡ Einigung des zurücktretenden und vortretenden Gläubigers und Eintragung im Grundbuch; bei Grundpfandrechten ferner Zustimmung des… …   Lexikon der Economics

  • Rangordnung (Grundbuch Deutschland) — Rangordnung (Deutschland) ist im Grundstücksrecht die gesetzlich festgelegte Reihenfolge mehrerer im selben Grundbuch eingetragener Rechte, die sich auf die Verteilung der Erlöse aus einer Zwangsversteigerung des Grundstücks auswirkt.… …   Deutsch Wikipedia

  • Basionym — Das Basionym (griech. βάσις, básis „Grundlage“; ὄνυμα, ónyma „Name“: ursprünglicher Name) ist ein Begriff des Internationalen Codes der Botanischen Nomenklatur (ICBN). Ein Basionym ist dasjenige Synonym eines gültigen wissenschaftlichen Namens,… …   Deutsch Wikipedia

  • Rang (Sachenrecht) — Unter Rang versteht man die Position, die ein dingliches Recht im Grundbuch hat. Kommt es zum Beispiel bei einer Hypothek zu einer Verwertung eines Grundstückes, wird der Erlös zunächst an die im Rang höherstehenden Hypotheken bzw.… …   Deutsch Wikipedia

  • Öffentlicher Glaube — bezeichnet im deutschen Sachenrecht die Publizitätswirkung des Grundbuchs zu Gunsten von Personen, die hierin Einsicht nehmen. Er schützt das Vertrauen des Wirtschaftsverkehrs auf die Verlässlichkeit der Grundbucheintragungen. Auch der Erbschein… …   Deutsch Wikipedia

  • Hypothēk — (griech., »Unterpfand«), eine Form der Verpfändung, bei welcher der Gläubiger nicht sofort wie beim Faustpfand (s. Pfand) in den Besitz der Pfandsache gesetzt wird, sondern ihm nur ein wirksames Pfandrecht durch bloße Bestimmung einer Sache zum… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rang — Reihe; Einfluss; Bedeutung; Wert; Geltung; Wichtigkeit (umgangssprachlich); Grad; Qualität; Stufe; Klasse; Dienstgrad * * * Ra …   Universal-Lexikon

  • Rang — I. Recht:Verhältnis eines Rechts zu anderen, bes. an dem gleichen Gegenstand u.Ä. bestehenden Rechten, z.B. im Hinblick auf die Verwertung des Sicherungsobjekts. 1. Der R. eines im Grundbuch eingetragenen Rechtes ist wichtig v.a. im… …   Lexikon der Economics

  • Rangvorbehalt — Möglichkeit des Eigentümers eines Grundstücks, sich bei Bestellung eines Rechts an einem Grundstück das Recht vorzubehalten, später ein anderes Recht mit besserem ⇡ Rang zu begründen. Voraussetzung: ⇡ Einigung mit dem Berechtigten (dessen Recht… …   Lexikon der Economics


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